Sachverständiger

für IT- und Telekommunikationstechnik

Hand eines IT-Sachverständigen bei der Dokumentation technischer Prüfungen vor Netzwerk- und Telekommunikationsinfrastruktur

Auf Grundlage unserer Zulassung als Beratende Ingenieure bei der Ingenieurkammer Hessen sind wir als Sachverständige für IT- und Telekommunikationstechnik tätig. Wir unterstützen Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen sowie Unternehmen bei der unabhängigen technischen Bewertung komplexer IT- und TK-Sachverhalte sowie im Rahmen der IT- und Telekommunikationsberatung.

Unsere Tätigkeit umfasst die Analyse, Begutachtung und nachvollziehbare Darstellung technischer Zusammenhänge, insbesondere dort, wo IT-Systeme, Telekommunikationsanlagen oder Netzwerkinfrastrukturen Gegenstand von Streitigkeiten, Schadensfällen, Projektproblemen oder Leistungsbewertungen sind. Typische Fragestellungen betreffen unter anderem Mängel an IT-Leistungen, Systemausfälle, Projektabbrüche, Abnahmefragen oder die Einhaltung vertraglich geschuldeter Leistungen.

Darüber hinaus unterstützen wir Investoren, M&A-Beratungen sowie Unternehmen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen und -veräußerungen mit unabhängigen technischen IT Due Diligence-Prüfungen. Gegenstand ist hierbei insbesondere die Bewertung der bestehenden IT-Systemlandschaft im Hinblick auf technische Risiken, Integrationsfähigkeit, Skalierbarkeit, IT-Security sowie den zu erwartenden Transformations- und Investitionsbedarf im Post-Merger-Kontext. Ziel ist eine belastbare Einschätzung, inwieweit die vorhandene IT-Infrastruktur die geplante Wachstums- und Integrationsstrategie unterstützt oder potenzielle Umsetzungs- und Kostenrisiken birgt.

Je nach Aufgabenstellung erfolgt die Unterstützung in Form einer Sachverständigung, eines technischen Gutachtens oder einer sachverständigen Stellungnahme. Ziel ist stets eine objektive, fachlich fundierte und für juristische wie technische Laien nachvollziehbare Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts.

Wir üben unsere Sachverständigentätigkeit unabhängig, neutral und ausschließlich fachlich begründet aus. Eine Interessenvertretung oder projektbegleitende Beratung in Angelegenheiten, die Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung sind oder werden könnten, erfolgt nicht.

Tätigkeitsfelder

Unsere Sachverständigentätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

·        IT-Infrastrukturen und Netzwerke (LAN, WAN, WLAN)

·        Telekommunikationsanlagen und -systeme

·        VoIP- und SIP-basierte Kommunikationslösungen

·        Strukturierte Gebäudeverkabelung

·        Provider-Anbindungen und Übergabepunkte

·        Hochverfügbarkeits- und Redundanzkonzepte

·        Netzwerksicherheit und Betriebskonzepte

·        IT-Service-Level-Agreements (SLA) und Leistungsbeschreibungen

·        IT-Projektverläufe, Projektabbrüche und Leistungsstörungen

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Tätig für

· Gerichte
als vom Gericht bestellter Sachverständiger

· Rechtsanwälte
zur fachlichen Unterstützung, zur Vorbereitung oder Begleitung gerichtlicher Verfahren

· Versicherungen
bei IT-Schäden, Betriebsunterbrechungen und technischen Ursachenanalysen

· Unternehmen und Auftraggeber
bei Streitfällen mit IT-Dienstleistern, Providern oder Systemintegratoren

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Arbeitsweise

Unsere Gutachten zeichnen sich aus durch:

·        klare Struktur

·        nachvollziehbare technische Herleitung

·        saubere Trennung von Feststellungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen

·        Orientierung an anerkannten Regeln der Technik

·        transparente Dokumentation

Der Umfang reicht – je nach Fragestellung – von Kurzgutachten und Plausibilitätsbewertungen bis hin zu umfangreichen technischen Sachverständigengutachten.

 

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Gutachterliche Leistungen

Wir erstellen fachlich fundierte, nachvollziehbar aufgebaute Gutachten, unter anderem zu folgenden Fragestellungen:

·        Technische Bewertung von Mängeln und Leistungsabweichungen

·        Ursachenanalyse bei Ausfällen, Störungen oder Schäden

·        Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung gegenüber der tatsächlich erbrachten Leistung

·        Plausibilitätsprüfungen bestehender Gutachten

·        Technische Bewertung von IT-Projektverläufen

·        Beurteilung von Abnahmefähigkeit und Funktionsfähigkeit

·        Bewertung der Einhaltung von Normen, anerkannten Regeln der Technik und vertraglichen Vorgaben

Die Gutachten werden so erstellt, dass sie auch für juristische Laien verständlich, technisch belastbar und methodisch sauber nachvollziehbar sind.

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Neutralität und Unabhängigkeit

Die Sachverständigentätigkeit erfolgt streng unabhängig und unparteiisch.
Wir übernehmen keine projektbegleitende Beratung oder operative Tätigkeit in Zusammenhang mit Sachverhalten, die Gegenstand eines Gutachtens sind oder werden könnten.

Ziel unserer Arbeit ist eine objektive, fachlich begründete Bewertung, nicht die Interessenvertretung einer Partei.

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Haftung und Berufspflichten

Die Tätigkeit erfolgt unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben für Beratende Ingenieure sowie unterhaltenem Berufshaftpflichtversicherungsschutz für gutachterliche Leistungen.

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